Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 26.05.2004 - 6 A 3052/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,32738
VG Oldenburg, 26.05.2004 - 6 A 3052/02 (https://dejure.org/2004,32738)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 26.05.2004 - 6 A 3052/02 (https://dejure.org/2004,32738)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 6 A 3052/02 (https://dejure.org/2004,32738)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,32738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schadensersatz wegen verzögerter Beihilfeerstattung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 87c Abs 1 BG ND; § 5 Abs 1 BhV; § 17 Abs 3 BhV; § 839 BGB; Art 34 Abs 1 GG
    Bearbeitungszeitraum; Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen; Fürsorgepflicht; Schadensersatz; Zivilrechtliche Auseinandersetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 10.95

    Beamtenrecht: Volle Überprüfbarkeit der ärztlichen Gebührenansätze im Rahmen der

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.05.2004 - 6 A 3052/02
    Vielmehr gehen sie - wie bereits ausgeführt - davon aus, dass der betreffende Beamte oder Versorgungsempfänger in Vorleistung tritt und damit vor die Wahl gestellt wird, entweder auf sein Risiko eine rechtliche Auseinandersetzung über objektiv zweifelhafte Rechtspositionen der Leistungserbringer zu führen oder ob er einen eventuell auf die Beihilfe entfallenden Anteil eines zweifelhaften Rechnungsbetrages zunächst selbst (eventuell unter Vorbehalt) zu zahlen, um sich später im öffentlich-rechtlichen Verfahren mit der Beihilfestelle über die Angemessenheit der Aufwendungen auseinanderzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - 2 C 10.95 - ZBR 1996, 314).

    Dabei kann es sich aber nur um Ausnahmefälle handeln, in denen bei objektiver Betrachtung ernsthaft widerstreitende Auffassungen über die Berechtigung des Gebührenansatzes bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - 2 C 10.95 - ZBR 1996, 314).

  • BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98

    Nachbarschutz - Abwehrrecht gegen rechtswidrige Baugenehmigung

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.05.2004 - 6 A 3052/02
    Denn außerhalb der Rechtskraftbindung sind die Gerichte der einzelnen Gerichtszweige in ihrer Rechtswegzuständigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, befugt, rechtswegübergreifend alle Fragen, die für den geltend gemachten Anspruch präjudiziell sind, selbständig und eigenverantwortlich zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1998 - 4 B 45.98 - NuR 2004, 205).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht